Allgemeine Ambulante Palliativversorgung - AAPV
AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung, in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten und den ambulanten Pflegediensten mit palliativmedizinischer Basisqualifikation geleistet werden kann.
AAPV ist somit Bestandteil der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
Der Großteil der Palliativpatienten kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Leistungserbringer aus dem Bereich der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt.
Reichen die therapeutischen oder zeitlichen Möglichkeiten der AAPV (einschließlich der Leistungen der beteiligten Hospizvereine) nicht aus, um die Bedürfnissen der Betroffenen sicherzustellen, sind die Strukturen der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung – SAPV einzubeziehen. Diese Beteiligung kann dauerhaft oder vorübergehend erfolgen.
Das bedeutet für die Praxis, dass AAPV und SAPV sich gegenseitig ergänzen und nicht verdrängen.
Eine weitergehende Grenzziehung zwischen diesen beiden Versorgungsformen wurde bewusst vermieden. Die Übergänge zwischen den beiden Versorgungsformen sind fließend. Je besser sich die AAPV um Sterbende und Schwerstkranke kümmert, desto seltener wird es nötig sein, SAPV hinzuzuziehen.